Die Anwaltskanzlei Zoller ist seit 2007 als Anwalt für Schulrecht deutschlandweit tätig.
Sie erreichen mich unproblematisch per Mail oder Telefon für eine Erstberatung bzw. Übernahme Ihres Falles als Mandat.
Hauptttätigkeitsgebiete sind die Einschulung (Zurückstellung von der Schule), Schulbezirkswechsel/Schulwechsel, Ordnungmaßnahmen (Unterrichtsausschluss, verkürzter Unterricht, Ausschluss von der Klassenfahrt, Überweisung in eine Parallelklasse), Teilleistungsstörungen (ADHS, Autismus, LRS, Dyskalkulie), sonderpädagogischer Förderbedarf, Nichtversetzung, Abschlussprüfungen, Beurlaubung von der Schule, Befreiung von der Schulpflicht usw.